Finanzierung & Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten
Durch die bestehenden Verträge im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung werden nur die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (SGB V § 12).
Darüber hinaus gibt es aber einige zusätzliche Leistungen für ein sicheres Behandlungsergebnis! Diese Leistungen sind vom Patienten, falls er sie wünscht, selbst zu zahlen. Man unterscheidet dabei Mehrleistungen (z.B. Keramikbracket anstelle von Metallbrackets) von außervertraglichen Leistungen (z.B. Lingualtechnik, unsichtbare Zahnspange, superelastische oder zahnfarbene Bögen). Die Abrechnung der Mehr- bzw. außervertraglichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte / Ärzte. Vor Behandlungsbeginn besprechen wir mit Ihnen ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten und informieren Sie über die Preise.
Tipp der Praxis:
Grundsätzlich ist beim derzeitigen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu überlegen, welche je nach Versicherungsbedingungen die Leistungen übernimmt, die nicht vom gesetzlichen Kostenträger bezahlt werden. Das Leistungsangebot der verschiedenen Versicherer ist jedoch sehr unterschiedlich.
Informationen zu privaten Zusatzversicherungen (Link)
Kosten & Krankenkassenleistungen – Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen
Kostenübernahme ja oder nein?
Seit dem 01. Januar 2002 gelten die neuen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Gemäß den neuen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Leistungspflicht nur noch für Fehlstellungen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Die Erstattung erfolgt für diejenigen Maßnahmen, die ausreichend und zweckmäßig sind. Dies hat für manche Kinder leider zur Folge, dass eine notwendige kieferorthopädische Behandlung gar nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird und bei Vorhandensein eines Leistungsanspruchs nur die Basiskosten erstattet werden.
Wie funktioniert KIG?
Grundsätzlich übernehmen private Kostenträger eine notwendige kieferorthopädische Behandlung, auch bei erwachsenen Patienten, sofern die Behandlung medizinisch indiziert ist. Es gibt jedoch so viele verschiedene Tarifformen innerhalb der PKV, dass genauere Aussagen über den individuellen Versicherungsumfang nur nach genauem Studium der Versicherungsunterlagen möglich sind. Wichtig ist, dass nur das bei Vertragsabschluß unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist. Daher sollte unbedingt vor der kieferorthopädischen Erstberatung der Versicherungsschutz überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.
Behandlungen aus rein kosmetisch-ästhetischen Gründen werden nicht bezahlt.
Bei privat versicherten Patienten gilt der Leistungsumfang für den Bereich Kieferorthopädie auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Allerdings rückt die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit analog zu den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr in den Vordergrund. Auch von den privaten Versicherern werden längst nicht mehr alle medizinisch sinnvollen Behandlungen bezahlt oder nicht in vollem Umfang der erbrachten Leistungen. Informieren Sie sich vor einer geplanten Behandlung bei Ihrem Versicherer über den tatsächlichen Umfang der Kostenübernahme im Bereich Kieferorthopädie.
Auch bei privat versicherten Patienten ist es daher sinnvoll über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachzudenken, den Umfang der Leistungen durch ein „Komfortpaket“ auszuweiten. Informieren sie sich bei Ihrem Kostenträger über bestehende Möglichkeiten.